Die Hausaufgabenbetreuung umfasst laut Satzung eine 30-minütige Arbeitszeit. Die Zeiten richten sich nach dem Stundenplan. Die Kinder, die Essen von zu Hause mitgebracht haben, essen in der Schule. Parallel dazu wird z.T. Förder- und Forderunterricht angeboten.
- Bei sechs Stunden Unterricht entfällt für Förder- und Forderkinder aus zeitlichen Gründen die Hausaufgabenbetreuung.
- Die Gesamtverantwortung der Anfertigung aller Hausaufgaben liegt weiterhin bei den Eltern.
- Die Hausaufgabenbetreuung sorgt für eine ruhige Umgebung und hilft bei Verständnisschwierigkeiten.
- Es findet keine Korrektur und keine Nachhilfe statt.